PREISGESTALTUNG

PREISGESTALTUNG

Kostenübernahme:

In Deutschland legen die gesetzlichen Krankenkassen selbst fest, ob und in welcher Höhe osteopathische Leistungen erstattet werden. Für eine Kostenübernahme benötigst Du ein Privatrezept für Osteopathie vom Fach- oder Hausarzt.

Abrechnung als Heilpraktiker:

Durch meine Zulassung als Heilpraktiker werden osteopathische und sportphysiotherapeutische Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Hierfür ist kein Rezept notwendig.